Mietverwaltung


Neben Herrn Lange (Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) sind weitere qualifizierte Mitarbeiter für die Hausverwaltung tätig. Unser Büro hat sich ausschließlich auf die Objekt-Verwaltung und -Betreuung spezialisiert; Maklertätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Mietgarantien für betreute Objekte werden nicht abgegeben.






Nachstehend möchten wir uns und unsere Leistungspalette im Bereich der Mietverwaltung vorstellen.

Routinemäßige Arbeiten werden durch Einsatz eines leistungsfähigen EDV-Sy­stems ausgeführt, so dass für die persönliche und indi­viduelle Betreuung Ihres Eigentums mehr Zeit verbleibt.


 




Die Leistungen im Rahmen einer Mietverwaltung
ersehen Sie im einzelnen aus der nachfolgenden Aufstellung:



  • Bei der Übernahme der Verwaltung werden die Abgabenbescheide und alle bestehenden Verträge geprüft. Ggfs. weisen wir auf kostengünstigere Neuabschlüsse hin bzw. legen gegen fehlerhafte Bescheide Einspruch ein.
  • Speziell für jedes Objekt wird ein Verwaltungs-Treuhandkonto eingerichtet, über das alle Zah­lungsvorgänge abgewickelt werden. Auf Wunsch führen wir aber auch Ihr bisheriges Mietkonto bei Ihrer Haus­bank weiter.
  • Der Eingang aller Mietzahlungen wird regelmäßig geprüft, jeweils zum 5., 15. und 25. eines jeden Monats. Alle Zahlungstermine (Grundbesitzabgaben, Energiebezug, Gebäudeversicherungsprämien, Hausmeisterkosten, usw.) werden überwacht und pünktlich ausgeführt. Selbstverständlich weisen wir auch die Kosten des Kapitaldienstes für bestehende Darlehen zu den Fälligkeitsterminen an.


  • Überschüsse des Verwaltungskontos zahlen wir nach Absprache an Sie aus. Auf Wunsch legen wir Überschüsse aber auch zu günstigen Termingeld-Konditionen an. Die Auszahlung erfolgt dann in einer Summe zum Jahresende auf ein von Ihnen zu benennendes Konto.
  • Zum Anfang des Jahres wird für jedes Objekt eine Jahresabrechnung für das vorherige Kalenderjahr erstellt. In dieser Abrechnung sind alle Zahlungsein- und -ausgänge enthalten. Diese Abrechnung kann Ihnen auch zur Vorlage beim Finanzamt dienen. Selbstverständlich können Sie zu jedem Zeitpunkt eine Zwischenabrechnung erhalten.
  • Regelmäßig werden die Mieterträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angepaßt. Nebenkostenvorauszahlungen werden anhand eines neu aufgestellten Wirtschaftsplanes berechnet. Die Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern erfolgt einmal jährlich.



Es ist unser Bestreben, Sie als Eigentümer von allen anfallenden Arbeiten vollständig zu entlasten.


Nachdem Sie uns eine entsprechende Vollmacht erteilt haben, sind wir für Ihre Mieter, für Behörden, Handwer­ker, Versicherungen usw. der ausschließliche Ansprechpartner.


Selbstverständlich werden regelmäßig Objektbegehungen durchgeführt. Wir informieren Sie über den baulichen Zustand und weisen auf substanzerhaltende bzw. verbessernde Maßnahmen hin. Bei diesen Objektbegehungen werden auch die haustechnischen Anlagen geprüft.


Über besondere Vorkommnisse informieren wir Sie unverzüglich telefonisch oder durch Zwischenberichte. Anstehende Entscheidungen, die wir nicht ohne Ihr Einverständnis treffen wollen, stimmen wir mit Ihnen ab.

Unsere Entscheidungskompetenzen werden von Ihnen festgelegt (Beispiel: Genehmigung von Reparaturen über EUR 3.000,--, Mietvertragskündigungen und Neuvermietung nur nach Rücksprache, Prozeßführung nur nach Abstimmung usw.).


Anstehende Reparaturen können über Fachfirmen, mit denen wir Rahmenverträge geschlossen haben, ausgeführt werden. Mit diesen Firmen arbeiten wir seit langer Zeit zur vollsten Zufriedenheit zusammen. Es konnten günstige Sonder-Stundenlohnsätze vereinbart werden.


Anfallende Hausmeister- und Reinigungsarbeiten können zu maßvollen Pauschalhonoraren vergeben werden. Auch hier arbeiten wir seit längerer Zeit mit einer kleinen, jedoch effizienten Fachfirma zusammen.


Die Führung von Mietprozessen wird , wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, möglichst vermieden. Wir versuchen uns stets gütlich mit den Mietern auseinanderzusetzen.


Unser Honorar für die komplette Mietverwaltung sollten wir in einem persönlichen Gespräch festlegen. Am Ende des Verwaltungsjahres berechnen wir unser Honorar und entnehmen monatlich vom Verwaltungs-Treuhandkonto entsprechende Akontozahlungen.


Wir garantieren Ihnen eine sach- und fachgerechte Verwaltung und eine individuelle Betreuung Ihres Objektes.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder auf einige Details intensiver eingehen wollen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.